Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erledigung in AdV-Sache
Die Antragstellerin trägt die Kosten eines Antrags auf gerichtliche Aussetzung der Vollziehung, wenn sie nur wenige Tage zuvor gegen die teilweise Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung Einspruch beim Antragsgegner eingelegt hat und dieser dem Einspruch noch vor Zustellung des an das Gericht gerichteten Antrags abhilft.