Bekanntgabe von Jahresdurchschnittskursen für Fremdwährungen
Übersicht der
– anhand der monatlichen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
ermittelten – Jahresdurchschnittswerte für einige wichtige
Fremdwährungen
Übersicht für den Zeitraum 2004
bis 2006
Bezug:
Bei Überschusseinkünften (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 – 7 EStG) sind Einnahmen und Werbungskosten in Fremdwährung regelmäßig zum Kurs im Zeitpunkt des Zu- oder Abflusses umzurechnen. Gleiches gilt für die Einkunftsarten nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 EStG, soweit der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird.
Aus Vereinfachungsgründen ist hier die Verwendung von Umsatzsteuer-Umrechnungskursen zulässig. Diese werden monatlich im BStBl I veröffentlicht.
Soweit ein Fremdwährungsbetrag in der Steuererklärung lediglich als Jahresbetrag angegeben und nachgewiesen wird, führt eine Umrechnung mit monatlichem Kurs (z.B. Dezember) zu einer ungenauen Wertermittlung. In diesen Fällen bittet, die Landesfinanzdirektion, eine Umrechnung nach amtlichem Jahresdurchschnittskurs vorzunehmen.
Eine Übersicht über die – anhand der monatlichen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2004 bis 2006 ermittelten – Jahresdurchschnittswerte für einige wichtige Fremdwährungen ist als Anlage beigefügt. Eine Aktualisierung der Übersicht erfolgt künftig regelmäßig zu Beginn eines Kalenderjahres jeweils für das abgelaufene Kalenderjahr.
Jahresdurchschnittswerte für Fremdwährungen, die nicht in der beigefügten Zusammenstellung enthalten sind, bittet die Landesfinanzdirektion auf Grundlage der vom BMF jährlich im BStBl. veröffentlichten Gesamtübersicht über die monatlich bekannt gegebenen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse zu berechnen.
Anlage
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Durchschnitt 2004 | Durchschnitt 2005 | Durchschnitt 2006 | Bezugswährung Euro | |
Australien | 1,6893 Australische Dollar | 1,6326 Australische Dollar | 1,6667 Australische Dollar | 1 Euro |
Dänemark | 7,4400 Dänische Kronen | 7,4517 Dänische Kronen | 7,4591 Dänische Kronen | 1 Euro |
Großbritannien | 0,6786 Britisches Pfund | 0,6839 Britisches Pfund | 0,6818 Britisches Pfund | 1 Euro |
Kanada | 1,6170 Kanadische Dollar | 1,5097 Kanadische Dollar | 1,4242 Kanadische Dollar | 1 Euro |
Norwegen | 8,3719 Norwegische Kronen | 8,0129 Norwegische Kronen | 8,0440 Norwegische Kronen | 1 Euro |
Polen | 4,5322 Zloty | 4,0226 Zloty | 3,8951 Zloty | 1 Euro |
Russland | keine amtli- chen Werte | keine amtli- chen Werte | 34,1124 Russischer Rubel | 1 Euro |
Schweiz | 1,5441 Schweizer Franken | 1,5483 Schweizer Franken | 1,5731 Schweizer Franken | 1 Euro |
Slowakei | 40,0328 Slowakische Kronen | 38,5950 Slowakische Kronen | 37,2143 Slowakische Kronen | 1 Euro |
Tschechien | 31,9057 Tschechische Kronen | 29,7853 Tschechische Kronen | 28,3383 Tschechische Kronen | 1 Euro |
USA | 1,2433 US-Dollar | 1,2448 US-Dollar | 1,3390 US-Dollar | 1 Euro |
Eine unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Person war in 2005 für ½ Jahr in Dänemark als Arbeitnehmerin tätig. Hiefür bezog sie eine Vergütung i.H.v. 111.775 DK.
Lösung
× |
1,– Euro |
111.775,– DK |
7,4517 DK |
× = 111.775,– DK * 1,– Euro |
7,4517 DK |
Thüringer
Landesfinanzdirektion v. - S
1320 A - 14 - A
4.101
Fundstelle(n):
HAAAC-41738