Verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG);
Rückstellungen für Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
Wartezeiten
BStBl 1999 I S. 512; H 38, Warte-/Probezeit KStH 2004, Erlass vom , Az. w.o.
Mit Erlass vom hatte das FinMin über das ; informiert. Die Ausführungen haben zu Zweifeln Anlass gegeben, ob dadurch die Regelzeiträume des (personenbezogene Warte- bzw. Probezeit regelmäßig 2 – 3 Jahre; unternehmensbezogene Wartezeit in der Regel wenigstens 5 Jahre) aufgeweicht oder gar gänzlich durch eine Prüfung nach den Umständen des Einzelfalls ersetzt werden sollten.
Dies ist jedoch nicht der Fall. Um weitere Missverständnisse auszuschließen, hebt das FinMin deshalb den Erlass vom hiermit auf. Das FinMin bittet, auf „Papier-Fassungen” einen entsprechenden Hinweis anzubringen.
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern v. - IV 302 - S 2742 - 34/93
Fundstelle(n):
EAAAC-41645