Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktiengesellschaft
I. Definition
Der Beitrag wird nicht mehr aktualisiert und entspricht in einzelnen Punkten möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand. Sehen Sie hierzu die folgenden Beiträge: Gründung der Aktiengesellschaft , Gesellschaftsvertrag der Aktiengesellschaft , Organe der Aktiengesellschaft , Beendigung der Aktiengesellschaft , Gesellschafterwechsel in der Aktiengesellschaft , Haftung in der Aktiengesellschaft , Informations- und Kontrollrechte in der Aktiengesellschaft.
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person und Kapitalgesellschaft , die ihren Gläubigern nur mit ihrem eigenen Vermögen haftet und deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Die Rechtsform der AG wird traditionell für den Betrieb großer, im Regelfall börsennotierter Publikumsgesellschaften gewählt. Ihr Rechtsstatut ist im AktG geregelt, das in seiner ersten Fassung am in Kraft getreten ist.
Durch das am in Kraft getretene Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) hat der Gesetzgeber im Übrigen die EG Verordnung Nr. 2157/2001 v. in innerstaatliches Recht umgesetzt, die die Societas...