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Umsatzsteuer | Steuersatz auf Umsätze aus der Verabreichung von Heilbädern
Mit Urteil v. - V R 54/02 NWB MAAAB-56111 hat der BFH entschieden, dass die Verabreichung eines Heilbads i. S. von § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG der Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung und damit dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen muss. Hiervon könne bei der Nutzung einer Sauna in einem Fitnessstudio regelmäßig keine Rede sein; sie diene regelmäßig lediglich dem allgemeinen Wohlbefinden. Nach dem NWB UAAAC-40377 sind die Grundsätze dieses Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.