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Niedersächsisches Finanzgericht  v. - 8 K 549/06 EFG 2007 S. 690 Nr. 9

Gesetze: EStG § 9 Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1

Verfassungswidrigkeit der gekürzten Pendlerpauschale und Vorlage des FG an das Bundesverfassungsgericht

Leitsatz

  1. Das FG hält die ab geltende Regelung in § 9 Abs. 2 EStG, nach der die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten qualifiziert werden, für verfassungswidrig.

  2. Die Neuregelung in § 9 Abs. 2 EStG ab verstößt gegen das objektive wie gegen das subjektive Nettoprinzip sowie gegen das Gebot der Folgerichtigkeit.

  3. Allein das Ziel der Haushaltskonsolidierung rechtfertigt die gesetzliche Neuregelung nicht.

  4. Der Umstand, dass Aufwendungen für Fahrten ab dem 21 km weiterhin steuermindernd „wie Werbungskosten” abgezogen werden können, ändert nichts an der grundsätzlichen Verfassungswidrigkeit der Vorschrift.

  5. Das FG holt nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG i. V. mit § 80 BVerfGG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorlagefrage ein.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 6/2007 S. 295
DStR 2007 S. 481 Nr. 11
DStRE 2007 S. 448 Nr. 7
EFG 2007 S. 690 Nr. 9
EStB 2007 S. 169 Nr. 5
NJW 2007 S. 864 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 11/2007 S. 859
SJ 2007 S. 5 Nr. 7
StBW 2007 S. 2 Nr. 7
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2007 S. 235
StuB-Bilanzreport Nr. 7/2007 S. 283
WPg 2007 S. 275 Nr. 7
QAAAC-40134

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Niedersächsisches Finanzgericht v. 27.02.2007 - 8 K 549/06

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