Vorsteuerberichtigung bei Kündigung eines Finanzierungsleasingvertrages
Leitsatz
Bei einem Leasingvertrag ergibt sich aus dem von den Vertragsparteien nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen normalen
und störungsfreien Ablauf des Geschäfts, ob eine Übertragung der Verfügungsmacht an dem Leasinggegenstand vorliegt. Ob beim
Scheitern des Leasinggeschäfts die Leistung rückgängig gemacht worden ist oder ob eine Rücklieferung vorliegt, ist danach
zu beurteilen, ob die Beteiligten ein neues Umsatzgeschäft eingehen. Die Vorschriften der 6. EG-Richtlinie eröffnen ausreichenden
Raum zur Entscheidung über mögliche nationale Regelungen bei Leasinggeschäften.
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1572 Nr. 24 HAAAC-39798
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Finanzgericht Nürnberg, Beschluss v. 29.01.2007 - II 342/2005
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