Steuerbarkeit der Entschädigung aus einer Praxis-Ausfallversicherung
Leitsatz
Ansprüche eines Freiberuflers aus einer dem gewillkürten Betriebsvermögen zuzuordnenden Praxis-Ausfallversicherung erhöhen
den Gewinn aus den selbstständigen Einkünften, wenn die Versicherung nur zu einem geringen Teil dem Ausgleich krankheitsbedingter
Kosten dient, da sich die bei krankheits- bzw. unfallbedingter Betriebsunterbrechung entstehenden Versicherungsleistungen
nach den fortlaufenden Betriebskosten bemessen, so dass es sich um einen Versicherungstypus eigener Art handelt, dessen Erstattungsleistung
nicht von § 3 Nr. 1 a EStG erfasst wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 17/2007 S. 903 EFG 2007 S. 995 Nr. 13 ZAAAC-39792
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Online-Dokument
FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 20.12.2006 - 3 K 384/05
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