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FG Niedersachsen 11.01.2007 11 K 307/06, NWB 10/2007 S. 77

Lohnsteuer | Umlagezahlungen des Arbeitgebers an Zusatzversorgungseinrichtung

Das entschieden, dass Umlagezahlungen eines Arbeitgebers an eine Zusatzversorgungseinrichtung (ZVE) nicht als Arbeitslohn anzusehen sind. Sie seien deshalb auch nicht der Lohnsteuer zu unterwerfen. Hierzu erscheint demnächst ein Beitrag in der NWB.

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