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Einkommensteuer | Ertrag aus der Auflösung einer Ansparrücklage steuerbegünstigt
Das NWB OAAAC-38818 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Ertrag aus einer im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe vollzogenen Auflösung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG erhöht grundsätzlich den steuerbegünstigten Betriebsveräußerungs- bzw. Betriebsaufgabegewinn (Anschluss an , BStBl 2005 II S. 596, und XI R 56/03 NWB FAAAB-44808). (2) Der Steuerpflichtige kann eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG nicht mehr bilden, wenn er im Zeitpunkt der Einreichung des entsprechenden Jahresabschlusses bei der Finanzbehörde bereits den Entschluss gefasst hatte, seinen Betrieb zu veräußern oder aufzugeben. – Anmerkung: Anders als die Reinvestitionsrücklage ist die Ansparrücklage betriebsbezogen ausgesta...