BFH - X R 51/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: FGO § 40 Abs 2, FGO § 44, FGO § 67, AO § 367 Abs 2 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 3, GG Art 3 Abs 1
Rechtsfrage
Können die Kläger noch die Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags (gebotene Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1708/06) und die Abziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten begehren, wenn hinsichtlich des ursprünglichen Klagebegehrens Einigung erzielt wurde und das FA einen Änderungsbescheid erlassen sowie die Hauptsache für erledigt erklärt hat? Liegt hierin eine zulässige Klageerweiterung und keine Klageänderung i.S. des § 67 FGO? Rechtsschutzbedürfnis für die Fortsetzung des Klageverfahrens?
Klageänderung; Klagebegehren; Rechtsschutzinteresse; Rentenversicherung; Solidaritätszuschlag; Verfassung
Fundstelle(n):
FAAAC-38607