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Außerrechnungsmäßige und rechnungsmäßige Zinsen aus Sparanteilen
Mit Urteil v. - VIII R 87/03 hatte der BFH entscheiden, dass Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung, die nach Ablauf eines Zeitraums von mehr als zwölf Jahren nach Vertragsabschluss bei Weiterführung des Versicherungsvertrags gezahlt werden, in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG steuerfrei sind. Das Urteil ist in allen offenen und vergleichbaren Fällen anzuwenden. Hierbei ist zu beachten, dass dieses Urteil nur die Verträge betrifft, die bis zum wirksam abgeschlossen waren. Für alle danach abgeschlossenen Verträge sind die Regelungen des AltEinkG maßgebend.