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Die Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern/Vorstandsmitgliedern
Eine Darstellung der rechtlichen Problemfelder unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung
In der sozialversicherungsrechtlichen Praxis kommt es verhältnismäßig häufig vor, dass bei Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern von juristischen Personen eine Sozialversicherungspflicht festgestellt wird, obwohl die Beteiligten bislang von einer fehlenden Versicherungspflicht ausgegangen sind; umgekehrt werden diese Personen nicht selten fehlerhaft als Beschäftigte gemeldet. In beiden Fallgestaltungen kann es zu erheblichen Problemen kommen, die u. a. mit den Stichworten der Beitragsnachforderung und der Beitragsrückerstattung zusammenhängen.
I. Das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis
Grundvoraussetzung für das Bestehen einer Sozialversicherungspflicht ist das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung gegen Entgelt. Die abhängige Beschäftigung ist dann gegeben, wenn nicht selbständige Arbeit ausgeübt wird, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV).
Sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist in diesem Sinne, wer von einem Arbeitgeber persönlich abhängig ist. Dies bedeutet die Eingliederung in den Betrieb und die Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers, insbesondere mit Blick auf Zeit, Ort undS. 734 Dauer der Arbeitsausführung (vgl. auch § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Eine derarti...