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BFH 19.10.2006 III R 6/05, NWB 8/2007 S. 60

Einkommensteuer | Domain-Name als nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut

Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind nach dem NWB WAAAC-37745 Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut. – Anmerkung: Dass es sich beim Domain-Namen um ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut handelt, wird überzeugend begründet. Für die Übertragung solcher Internet-Adressen wurden in der Vergangenheit schon größere Summen gezahlt, so dass sich die Frage der Teilwertabschreibung (wegen einer Fehlmaßnahme oder dauerhafter Wertminderung) häufiger stellen wird. Hier den Steuerpflichtigen auf eine ältere Entscheidung des IV. Senats (v. - IV R 146/70, BStBl 1975 II S. 574 ) zu verweisen, wonach eine Teilwertabschreibung bei Einnahmen...BStBl 2004 II S. 985

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