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IWB 3/2007 S. 1121

Frankreich | Steuerabzugsverfahren 2009

Der französische Finanzminister Thierry Breton hat Mitte Dezember 2006 einen Reformplan seiner Regierung angekündigt, ab dem Steuerjahr 2009 ein Steuerabzugsverfahren mit Quellensteuereinbehalt für bereits laufende Einkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Arbeit sowie von Alterseinkünften einzuführen. Bisher ist im französischen Steuersystem ein Lohnsteuerabzug nicht vorgesehen, so dass die Einkommensteuer für z. B. in 2005 erzielte Einkünfte erst in 2006 bei der Veranlagung zu entrichten ist. Frankreich möchte damit auch über Steuerabzugsverfahren verfügen, wie es in den meisten anderen OECD-Staaten üblich ist. Für die Einkünfte 2008 soll es eine Übergangsregelung geben. Im April 2007 finden die Präsident- und Parlamentswahlen statt.

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