Oberfinanzdirektion Hannover - S 2223 - 268 - StO 235

Steuerliche Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen;
Abgrenzung zwischen der Förderung kultureller Zwecke und kultureller Betätigungen für die Frage des Abzugs von Mitgliedsbeiträgen (Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV)

Bezug:

Das (BStBl 2006 I S. 216) diente nach der Neuordnung des Spendenrechts ab dem Jahr 2000 der Abgrenzung der verschiedenen Formen von Mitgliedsbeiträgen im kulturellen Bereich. Durch die Schaffung dieser objektiven Abgrenzung hat es gegenüber vorheriger unklarer Rechtslage auch eine Verbesserung zugunsten der betroffenen Vereine gegeben. Nunmehr liegt jedoch ein Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vor (Initiative „Hilfen für Helfer”), der u. a. eine Änderung der Regelungen zum Spendenabzug vorsieht. Werden die dort vorgeschlagenen Gesetzesänderungen verwirklicht, ist das in dieser Form überholt.

Da der genannte Referentenentwurf ein Inkrafttreten ab vorsieht und das ebenfalls ab angewandt werden sollte, allerdings auf ein Spendenrecht, das durch den Gesetzesentwurf in diesem wesentlichen Bereich geändert werden soll, hat der BMF mit seinem Schreiben vom die Anwendung des uneingeschränkt bis auf weiteres ausgesetzt. Sollte die Gesetzesänderung – im betreffenden Bereich – nicht wie in der vorgeschlagenen Form verwirklicht werden, wird die Aussetzung – rückwirkend – wieder aufgehoben werden.

Oberfinanzdirektion Hannover v. - S 2223 - 268 - StO 235

Fundstelle(n):
BAAAC-37110