BFH - IV R 73/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: GewStG § 2 Abs 1 S 2, GewStG § 11 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
Rechtsfrage
Bilden atypisch stille Gesellschaften einen gewerbesteuerlich vom Inhaber des Handelsgeschäfts - hier einer GmbH & Co. KG - eigenständigen Gewerbebetrieb und können damit für sich den Gewerbesteuerfreibetrag beanspruchen, wenn die den einzelnen atypisch stillen Gesellschaften und dem Inhaber des Handelsgeschäfts zuzuordnenden gewerblichen Tätigkeiten nicht identisch sind, d.h. abgrenzbare Geschäftsbereiche (z.B. durch Beteiligung der atypisch stillen Gesellschafter nur an bestimmten Geschäften oder an einem bestimmten Geschäftsbereich) vorliegen ? Welche Beurteilung gilt für diejenigen stillen Gesellschafter, die zugleich Kommanditisten der GmbH & Co. KG sind ?
Freibetrag; Geschäftsbereich; Partiell atypisch stille Beteiligung
Fundstelle(n):
GAAAC-36239