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Nichteheliche Lebensgefährten als Mitunternehmer eines Autohauses
Wird ein mit gebrauchten Fahrzeugen handelndes Autohaus u.a. durch systematisches Manipulieren der Tachometer und Verschweigen von Unfallschäden nachhaltig in Betrugsabsicht betrieben, kann auch dann eine Mitunternehmerschaft zwischen dem nach außen gegenüber den Kunden nicht auftretenden Initiator des Betrugs und seiner formell in dem Autohaus als Arbeitnehmerin angestellten Lebensgefährtin bestehen, wenn der Initiator faktisch allein hinsichtlich Preisgestaltung und technischer Abläufe in dem Autohaus „das Sagen” hat und ihm im Wesentlichen die Erträge zufließen. Es spricht für eine erhebliche Mitunternehmerinitiative der Lebensgefährtin, wenn sie einen erheblichen Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, nämlich den Verkauf von Fahrzeugen einschließlich sämtlicher...