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Finanzgerichtsordnung | Entscheidung über Antrag auf Akteneinsicht durch BFH; Identität eines Anzeigeerstatters unterliegt dem Steuergeheimnis
Der NWB BAAAC-35675 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Seit dem ist ausschließlich der BFH für eine gerichtliche Entscheidung darüber zuständig, ob die Weigerung des Finanzamts, einem Beteiligten Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren zu gewähren, rechtmäßig ist. (2) Hat das Finanzgericht nach dem über einen Antrag eines Beteiligten auf Akteneinsicht entschieden, ist diese Entscheidung auf Beschwerde hin aufzuheben; der BFH trifft über die Frage der Akteneinsicht eine eigene Entscheidung. (3) Die Identität eines Anzeigeerstatters kann gegenüber dem Steuerpflichtigen dem Steuergeheimnis unterliegen; im Einzelfall ist eine Abwägung vorzunehmen. Dabei kommt dem Informantenschutz regelmäßig ein höheres Gewicht gegenüber de...