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Neue BFH-Rechtsprechung zu Mantelkauf und Beteiligungsertragsbefreiung
Anmerkungen zum sowie zum
Trotz aller Beteuerungen der Steuerpolitik kann von einer Vereinfachung des Steuerrechts in den letzten Jahren, gar Jahrzehnten, keine Rede sein. Umgekehrt: Der Steuerstandort Deutschland ist durch hochgradig fehlende Planungssicherung für Unternehmen gekennzeichnet und gehört zumindest bis einschließlich 2007 zu den Hochsteuerländern; die Unternehmenssteuerreform 2008 soll dies ändern. In Anbetracht dieser Bestandsaufnahme ist die Rechtsprechung des I. Senats beim BFH zu beobachten, die sich für Kernbereiche des Unternehmenssteuerrechts um Klarheit in der Rechtsauslegung bemüht: Zum einen der , der die Frage der formellen Verfassungsmäßigkeit der sog. Mantelkaufregelung (§ 8 Abs. 4 KStG 1999) dem BVerfG vorlegt; zum anderen das , welches sich (zweigeteilt) mit wichtigen Einzelfragen des § 8b KStG 2002 befasst (gewerbesteuerliche Bedeutung zwischengeschalteter Personengesellschaften und fehlende Europarechtskonformität des § 8b Abs. 5 KStG auch für Drittstaatensachverhalte). Beide Judikate sind von grundsätzlicher Bedeutung, stellen aber sicherlich letztlich nur „Zwischenschritte” im Klärungsprozess um die betroffenen Fundamentalfragen dar. Unternehmens- u...