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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 14/06

Gesetze: VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 220 Abs. 2 Buchst. b Zollkodex Art. 220 Abs. 2 Buchst. b

Zur Frage der Erkennbarkeit eines Irrtums der Zollbehörde

Leitsatz

Für die Frage der Erkennbarkeit eines Irrtums (hier: fehlende Einfuhrlizenz bei Kontingentzollsatz für gefrorene Hähnchenbrust) im Sinne von Art. 220 Abs. 2 lit. b Zollkodex ist auf den Zeitpunkt der buchmäßigen Erfassung des Abgabenbetrages und nicht auf den Zeitpunkt der Abgabe der Zollanmeldung abzustellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAC-35606

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 15.11.2006 - 4 K 14/06

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