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FG Münster Urteil v. - 8 K 2650/03 GrE

Gesetze: GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1

Immobilien:

Berücksichtigung der Kosten für Altlastsanierung bei der Höhe der Gegenleistung für den Grundstückserwerb

Leitsatz

Übernimmt der Käufer eines Grundstücks eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung des Verkäufers zur Altlastensanierung, so werden die erforderlichen Kosten hierfür der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung hinzugerechnet. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Veräußerer von der Ordnungsbehörde bereits zur Beseitigung der Altlasten in Anspruch genommen worden ist.

Fundstelle(n):
XAAAC-34943

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Münster, Urteil v. 17.08.2006 - 8 K 2650/03 GrE

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