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FG Köln Urteil v. - 6 K 341/03 EFG 2007 S. 544 Nr. 7

Gesetze: KraftStG §5 Abs. 1 Nr. 1 InsO § 55

Kfz-Steuer:

Festsetzung von Kfz-Steuern gegen den Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Leitsatz

Kraftfahrzeugsteuerschulden, die auf die Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entfallen, werden Insolvenzforderungen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden Kraftfahrzeugsteuerschulden des Insolvenzschuldners zu Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO, solange das Kraftfahrzeug noch nicht abgemeldet ist. Daran ändert es nichts, wenn das Kraftfahrzeug vor dem Insolvenzverfahren veräußert worden und der Insolvenzverwalter niemals verfügungsbefugt geworden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 544 Nr. 7
TAAAC-34940

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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 07.06.2005 - 6 K 341/03

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