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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 8 K 8092/03 EFG 2006 S. 1890 Nr. 24

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b, EStG § 4 Abs. 4, AO § 12

Häusliches Arbeitszimmer im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG

Leitsatz

Für die Qualifizierung eines Raumes als „häusliches Arbeitszimmer„ i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist es ohne Bedeutung, ob der Raum eine Betriebsstätte nach § 12 AO darstellt. Die Abzugsbeschränkung greift als Spezialvorschrift dann ein, wenn die gesetzlich normierten Tatbestandsmerkmale für den Begriff „Arbeitszimmer„ erfüllt sind.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 331 Nr. 6
EFG 2006 S. 1890 Nr. 24
IAAAC-34935

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 10.07.2006 - 8 K 8092/03

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