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Einkommensteuer | Vorweggenommene Werbungskosten bei Umzug ins DBA-Ausland
Das NWB EAAAC-34394 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Vorab entstandene Werbungskosten im Zusammenhang mit einer beabsichtigten nichtselbständigen Tätigkeit im Ausland sind nicht in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer einzubeziehen, wenn die Einkünfte aus der beabsichtigten Tätigkeit nicht der deutschen Besteuerung unterliegen. Sie sind jedoch in einem solchen Fall bei der Bemessung des anzuwendenden Steuersatzes zu berücksichtigen (Progressionsvorbehalt), wenn dies nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen ausgeschlossen wird (Bestätigung der , BStBl 1994 II S. 113; v. - I R 63/00, BStBl 2003 II S. 302; v. - I R 40/01, BStBl 2002 II S. 660). (2) Die Höhe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte ist nach deutschem Recht ...