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Gratifikationsrecht | Gleichbehandlung bei der Weihnachtsgratifikation
Stellt sich die Zahlung einer arbeitsvertraglich nicht geschuldeten Weihnachtsgratifikation an bestimmte Arbeitnehmer für den Arbeitgeber nur als durchlaufender Posten dar, weil er die Mittel dafür von einem Dritten erhält (sog. zuwendungsfinanzierte Stellen) und weil er diese Mittel an den Dritten zurückzahlen müsste, wenn er sie nicht bestimmungsgemäß verwenden würde, so stellt dies einen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung anderer Arbeitnehmer dar, für die der Arbeitgeber entsprechende Gratifikationen aus eigenen Mitteln aufbringen müsste (; für fremdfinanzierte Versorgungsleistungen ebenso ).