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FG München 13.09.2006 10 K 5285/04, NWB direkt 3/2007 S. 5

An- und Verkauf eines Grundstücks mit einem Bodenschatz

Bodenschätze wie z. B. Sand- und Kiesvorkommen bilden grundsätzlich bürgerlich-rechtlich und auch steuerrechtlich mit dem Grund und Boden eine Einheit, solange sie im Boden lagern und nicht abgebaut werden. Ein unter der Erdoberfläche befindlicher Bodenschatz ist solange kein selbständiges Wirtschaftsgut, wie der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte den Bodenschatz nicht selbst nutzt oder durch einen anderen nutzen lässt. Stellt ein Bodenschatz noch kein eigenständiges Wirtschaftsgut dar, ist für die Frage, ob der An- und Verkauf des Grundstücks samt Bodenschatz zu einem privaten Veräußerungsgeschäft führt, einheitlich nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu beurteilen (Zehnjahresfrist). Es ist noch kein eigenständiges Wirtschaftsgut „Bodenschatz” entstanden, wenn keine tatsächlichen Umstände vorgetragen worden sind, aus...

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