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FG Münster 14.09.2006 8 K 481/02 E, NWB direkt 3/2007 S. 4
Verlustabzugsregelung für 1999
Bei der Ermittlung eines im Veranlagungszeitraum 1999 entstandenen Verlusts ist die geänderte Fassung des § 10d EStG 1999 anzuwenden und nicht die Fassung des § 10d EStG 1998. § 10d i. V. mit § 2 Abs. 3 EStG 1999 ist verfassungsgemäß.