Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zulässigkeit der Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Die Zulässigkeit einer Aufrechnung durch den Insolvenzgläubiger nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO hängt davon ab, dass die Hauptforderung ihrem Kern nach bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist. Damit wird die Aufrechnung gegen steuerrechtliche Forderungen ermöglicht, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwar noch nicht i.S. des § 38 AO entstanden, wohl aber insolvenzrechtlich „begründet” sind. Eine Steuerforderung ist immer dann Insolvenzforderung, wenn sie vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens derart „begründet” worden ist, dass der zugrunde liegende zivilrechtliche Sachverhalt, der zur Entstehung der Steueransprüche führt, bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist. Für den Anspruch auf Auszahlung von Eigenheimzulage wird der Rechtsgrund dadurch gelegt...