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Warengutscheine und Vorsteuerabzug
Vorsteuerabzug setzt korrekte Rechnung voraus
Schließt ein Unternehmer mit einem anderen Unternehmer einen Kaufvertrag über den Bezug von Werbegeschenken, ist der Unternehmer auch dann Abnehmer (Leistungsempfänger), wenn der andere die Werbegeschenke vereinbarungsgemäß nicht unmittelbar an den Unternehmer, sondern an den Inhaber eines Warengutscheins als Beauftragten des Unternehmers übergibt und hierauf auf dem Gutschein ausdrücklich hingewiesen wurde. Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Lieferungen, auf die eine Anzahlung geleistet wurde, setzt nach der BFH-Entscheidung v. - V R 16/05 voraus, dass die Gegenstände der Lieferung zum Zeitpunkt der Anzahlung genau bestimmt sind.
Warengutscheine als Kundenbindungsmaßnahme
Die Ausgabe von Gutscheinen im Rahmen von Kundenbindungsprogrammen oder als Marketingmaßnahme ist ein alltäglicher Vorgang. Die umsatzsteuerliche Behandlung führt demgegenüber immer wieder zu Schwierigkeiten, so dass sich der BFH zum wiederholten Male mit Warengutscheinen und deren umsatzsteuerlichen Beurteilung auseinanderzusetzen hatte. Bemerkenswert an diesem Verfahren ist, dass das FG Münster und der BFH unterschiedliche Meinungen darüber vertreten, wer Leistungsempfänge...