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NWB Nr. 3 vom Seite 183 Fach 9 Seite 2869

Erbschaftsteuerliche Immobilienbewertung und Öffnungsklausel

Verkehrswertnachweis nach internationalen Bewertungsverfahren?

Dirk Eisele

Die Globalisierung der Immobilienmärkte wird über kurz oder lang zu einer Annäherung, wenn nicht sogar zu einer Vereinheitlichung der nationalen Bewertungsverfahren führen, womit auch ein Zusammenwachsen von Immobilienbewertung und Immobilienrechnungslegung (IAS, IFRS) einhergehen dürfte. Die bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Immobilienbewertung gesetzlich eingeräumte Möglichkeit des Verkehrswertnachweises hat infolge umfangreicher Finanzrechtsprechung und einer – mittlerweile – gefestigten Verwaltungsauffassung eine deutliche Konkretisierung erfahren. Bedingt durch die zunehmende Internationalisierung des Wirtschafts- und Steuerrechts drängt sich in der Bewertungs- und damit auch Besteuerungspraxis hinsichtlich des Verkehrswertnachweises bei der Grundbesitzbewertung die Frage auf, ob und gegebenenfalls inwieweit nach europäischen bzw. internationalen Bewertungsverfahren gefertigte Wertgutachten von Verwaltungsseite zu akzeptieren sind.

I. Öffnungsklausel – fehlende Nachweismodalitäten

Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 12 Abs. 3 ErbStG) sowie der Grunderwerbsteuer (§ 8 Abs. 2 GrEStG) ist bei im Inland belegenen Immobilien eine sog. Bedarfsbewertung (R 124 Abs. 1 Satz 1 ErbStR) n...

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