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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2079/06

Gesetze: EStG § 33

Außergewöhnliche Belastung: Tierarztkosten wegen Erkrankung des Hundes keine Krankheitskosten des Steuerpflichtigen

Leitsatz

Tierarztkosten, die wegen der Diabetes-Erkrankung eines Hundes angefallen sind, der auf Anraten des behandelnden Arztes zur Behandlung einer Erkrankung des Steuerpflichtigen angeschafft wurde, sind jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn die Notwendigkeit des Hundes zur Behandlung der Krankheit nicht durch ein vorheriges amtsärztliches Attest nachgewiesen wurde.

Fundstelle(n):
GAAAC-34295

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 05.12.2006 - 6 K 2079/06

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