Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anwendbarkeit des Kapitalersatzrechts auf stille Gesellschafter
In Bezug auf §§ 30, 32a, 42 GmbHG, §§ 242 ff. HGB hat der , DB 2006 S. 832 ff. = NZG 2006 S. 341 ff. = WM 2006 S. 691 ff.) entschieden, dass ein an einer GmbH beteiligter stiller Gesellschafter in Bezug auf die Kapitalerhaltungsregeln wie ein GmbH-Gesellschafter zu behandeln ist, wenn er aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung des stillen Gesellschaftsverhältnisses hinsichtlich seiner vermögensmäßigen Beteiligung und seines Einflusses auf die Geschicke der GmbH weitgehend einem GmbH-Gesellschafter gleichsteht (Bestätigung von , BGHZ 106 S. 7 ff. = WM 1989 S. 16 ff. = StuB 2006 S. 526). Besteht in einer Gesellschaft dauerhaft eine Unterbilanz, ohne dass auch eine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt, können die Gesellschafter aufgrund der gese...