Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pauschale Fahrtkostenerstattungen von Kreistagsmitgliedern
Die aus öffentlichen Kassen gezahlten Reisekostenvergütungen sind steuerfrei. Die Steuerfreiheit erstreckt sich aber nur auf solche Reisekostenvergütungen, die im konkreten Einzelfall nach den Reisekostengesetzen gezahlt worden sind, die also für tatsächlich gefahrene Kilometer abgerechnet worden sind. Erhalten Kreistagsmitglieder zusätzlich zu ihrer Aufwandsentschädigung pauschal gewährte Fahrtkostenerstattungen, sind diese steuerpflichtig.