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Erwerb von Wohnungen im Rahmen von Bauherrenmodellen
Ein Gewerbebetrieb setzt eine mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit voraus. Der Erwerb von Wohnungen im Rahmen von Bauherrenmodellen kann im Einzelfall ein Indiz gegen das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht bei der Veräußerung dieser Wohnung darstellen. Von im Wege von Bauherrenmodellen angeschafften Objekten ist bekannt, dass sie in der Anfangsphase hohe Werbungskosten erwirtschaften, um dem Kapitalanleger Steuervorteile zu sichern. Die wirtschaftliche Betätigung in der Absicht der Steuerersparnis steht der Anerkennung von Verlusten aus Gewerbebetrieb entgegen.