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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 212/04 EFG 2007 S. 216 Nr. 3

Gesetze: KStG 1999 § 23KStG 1999 § 28KStG 1999 § 30KStG § 54 Abs. 10aKStG § 54 Abs. 11KStG n.F. § 36 KStG n.F. § 37

Teleologische Reduktion des § 54 Abs. 10a Satz 2 KStG

Leitsatz

Von der Vorschrift des § 54 Abs. 10a Satz 2 KStG 1999 sind - entgegen dem Wortsinn - im Wege der teleologischen Reduktion Fälle auszunehmen, in denen es infolge der Festschreibung des EK 45 zu einer Ausschüttungsverrechnung mit dem EK 02 / EK 03 kommt, obwohl ausreichend EK 45 zur Ausschüttungsfinanzierung zur Verfügung steht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 216 Nr. 3
INF 2007 S. 49 Nr. 2
KÖSDI 2007 S. 15507 Nr. 4
RAAAC-33597

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 29.11.2006 - 6 K 212/04

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