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1-v.H.-Regelung beim Firmenwagen
Beweis des ersten Anscheins spricht für auch private Nutzung
Die Ermittlung des geldwerten Vorteils aufgrund der Möglichkeit zur Privatnutzung eines Firmenwagens ist ein Thema, dass Steuerpflichtige wie auch Finanzverwaltung und Rechtsprechung immer wieder beschäftigt. In einer aktuellen Entscheidung hat sich der BFH mit der Frage beschäftigt, ob unterstellt werden kann, dass immer auch eine Privatnutzung vorliegt, wenn dem Arbeitnehmer ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird.
Kein Fahrtenbuch geführt
Der Kläger erzielte im Jahr 2000 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Für dienstliche Zwecke stand ihm ein Firmenwagen zur Verfügung, der nach Ansicht der Finanzverwaltung auch für private Zwecke genutzt wurde. Das Finanzamt ermittelte deshalb einen geldwerten Vorteil nach § 8 Abs. 2 Satz 2 und 3 EStG (sog. 1-v.H.-Regelung). Ein Fahrtenbuch wurde nicht geführt.
Bewertung des geldwerten Vorteils bei Firmenwagen
Die Bewertung des geldwerten Vorteils aufgrund der Gestellung eines Firmenwagens kann auf zwei Arten erfolgen.
Eine pauschalierende Bewertung ist die in § 8 Abs. 2 Satz 2 ff. EStG normierte sog. 1-v.H.-Regelung. Danach wird für die allgemeine Möglichkeit zur Privatnutzung ein geldwerter Vorteil in Höhe von monatlich 1 v. H. des Bruttolistenpreises anges...