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Umsatzsteueränderungen durch das Jahressteuergesetz 2007
Anpassungen an das Gemeinschaftsrecht und die BFH-Rechtsprechung
Der Bundesrat hat am dem vom Deutschen Bundestag am (BR-Drucks. 835/06) beschlossenen Jahressteuergesetz 2007 (v. , BGBl 2006 I S. 2878) zugestimmt. Durch die Art. 7 bis 9 des Gesetzes sind wiederum eine Reihe von Vorschriften des UStG, der UStDV sowie der UStZustV geändert worden, und zwar im Wesentlichen mit Wirkung vom . Den Schwerpunkt bilden zahlreiche fachlich zwingend erforderliche Änderungen, die aufgrund des vorzeitigen Endes der 15. Legislaturperiode im Jahr 2005 nicht mehr verwirklicht werden konnten. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen infolge jüngerer BFH-Rechtsprechung, Anpassungen an das Gemeinschaftsrecht, Umsetzung von Forderungen des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestags sowie rein redaktionelle Änderungen, wie etwa Anpassungen an die geltende Fassung des Zolltarifs.S. 26
I. Leistungsbezüge in Freizonen
§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 UStG bestimmte bisher, dass folgende Umsätze, die in den Freihäfen und in den Gewässern und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie bewirkt werden, wie Umsätze im Inland zu behandeln sind:
Lieferungen von Gegenständen, die zum Gebrauch oder Verbrauch in den bezeichneten Gebieten oder zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt sind, wenn die Liefer...