Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 90/92
Die verheirateten Kl… sind Miteigentümer zu je 1/2 eines Grundstücks in M…. Auf diesem Grundstück betreibt der Kl… eine Zimmerei. Über den Miteigentumsanteil der Klin. besteht ein Pachtvertrag. Im Jahr 1982 ließ der Kl… den Hof und die Zufahrt mit Verbundsteinen befestigen. Den hierfür von ihm allein getragenen Aufwand in Höhe von 21 539 DM behandelte er bei seiner Gewinnermittlung als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben (BA). Aufgrund einer Ap vertritt das FA die Auffassung, daß der Aufwand für die Hofbefestigung und die Zufahrt zu aktivieren sei, und zwar zu 50 v. H. als WG „Hofbefestigung”, soweit er auf den Miteigentumsanteil des Kl…, und zu 50 v. H. als materielles WG „Mietereinbau”, soweit er auf den Miteigentumsanteil der Klin. entfiel.
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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 18.09.1996 - 2 K 90/92
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