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Rechtsirrtum über Ausschlussfrist
Ein unverschuldeter Rechtsirrtum über eine Ausschlussfrist ist, anders als ein Irrtum über das Wesen einer Ausschlussfrist oder über materielles Recht, einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zugänglich. Bei einem Berufsjuristen kann nicht von vornherein unterstellt werden, dass er insbesondere steuerliche Vorschriften betreffend materielles oder formelles Recht zu kennen bzw. sich darüber zu informieren hat.