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FG Nürnberg 27.06.2006 II 346/2005, NWB direkt 52/2006 S. 10
Eigenschaft als Unternehmer
Ist eine Umsatztätigkeit nicht aufgenommen worden, gilt als Unternehmer, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine wirtschaftliche Tätigkeit selbständig auszuüben und erste Investitionsausgaben für diese Zwecke tätigt.