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Einkünfte aus Lizenzverträgen als gewerbliche Einkünfte
Überlässt eine GbR einer Kapitalgesellschaft gegen Zahlung laufender Lizenzgebühren patentgeschützte Erfindungen und besteht zwischen den Gesellschaften eine persönliche Verflechtung sowie eine sachliche, weil die überlassenen Patente der GbR wesentliche Betriebsgrundlagen der GmbH waren, ist von einer Betriebsaufspaltung zwischen beiden Gesellschaften auszugehen. Bei Vorlage einer Betriebsaufspaltung sind die Lizenzeinnahmen der GbR als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen.