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BFH 06.09.2006 XI R 51/05, NWB direkt 52/2006 S. 4

Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilabhilfebescheids

Das Finanzamt ist auch dann noch zum Erlass einer verbösernden Einspruchsentscheidung gem. § 367 Abs. 2 Satz 2 AO berechtigt, wenn es zuvor einen Änderungsbescheid erlassen hat, in dem es dem Einspruchsbegehren teilweise entsprochen, jedoch nicht in voller Höhe abgeholfen hat (sog. Teilabhilfebescheid).

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