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FG Hamburg 11.08.2006 6 K 156/02, IWB 24/2006 S. 1104

Allgemeines | Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der unterschiedlichen Bewertung von Beteiligungen an inländischen und an ausländischen Personengesellschaften i. R. der Anteilsbewertung nichtnotierter Kapitalgesellschaften

▶ Beschluss: Widerspricht es Art. 52 i. V. mit Art. 58 EWGV/Art. 52 i. V. mit Art. 58 EGV, jetzt Art. 43 i. V. mit Art. 48 EG, wenn im Rahmen der Bewertung nichtnotierter Anteile an KapG die Beteiligung an einer inländ. Personengesellschaft mit einem niedrigeren Wert erfolgt als die Beteiligung an einer Personengesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat (EFG 2006, S. 1646)?

▶ Hinweis: Die Verwaltung ermittelt den gemeinen Wert der Anteile nichtnotierter KapG gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG nach den Grundsätzen des sog. „Stuttgarter Verfahrens”. Im Rahmen dieser Bewertung sind Beteiligungen an inländ. PersG mit dem dafür festgestellten Einheitswert anzusetzen, der ein reiner Substanzwert ist (§ 109 Abs. 2 BewG 1985). Da es keine eigenständige Regelung über die Bewertung von Beteiligungen an ausländ. PersG gibt, sind diese gem. § 31 BewG mit dem ge...BStBl II 2006, S. 627

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