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Die vier Grundfälle des Umwandlungssteuergesetzes
In der Ausgabe 12/2006 wurden die Grundzüge und die Anwendungsbereiche des UmwStG erläutert. Nun sollen die vier Grundfälle des UmwStG in Fallform vorgestellt werden. Dabei werden auch einige Fragestellungen Beachtung finden, die bisher unberührt blieben, für die Lösung eines Umwandlungssteuerfalles aber unerlässlich sind. Hierzu zählt neben der bilanziellen Darstellung einer Umwandlung insbesondere die Berechnung des Umtauschverhältnisses, d. h. die Berechnung der Anteile, die die einzelnen Gesellschafter nach der Umwandlung an dem übernehmenden Rechtsträger innehaben.
I. Vorbemerkungen
Die Lösung eines Falles wird sich an folgendem Aufbau orientieren:
Welche Umwandlungsart liegt gesellschafts- und steuerrechtlich vor und welche Teile bzw. Paragrafen des UmwStG sind anzuwenden?
Zu welchem Zeitpunkt ist die Umwandlung handels- und steuerrechtlich wirksam?
Fällt ein Übertragungs- bzw. Einbringungsgewinn an, wenn ja, in welcher Höhe und wie ist er zu besteuern?
Fällt ein Übernahmegewinn an, wenn ja, in welcher Höhe und wie ist er zu besteuern?
Fällt ein Übernahmefolgegewinn an, wenn ja, in welcher Höhe und wie ist er zu besteuern?
Wie ist das Umtauschverhältnis?
Wi...