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SteuerStud Nr. 1 vom Seite 21

Betriebsvermögensvergleich und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – Unterschiede und Gemeinsamkeiten

von Univ.-Prof. Dr. Corinna Treisch und Dipl.-Kauffrau (Univ.) Dr. Anke Müßig, Innsbruck und Dipl.-Kauffrau (Univ.) Dr. Anke Müßig, Innsbruck

Mit dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom (BGBl I 2006 S. 1095) wurden die beiden wichtigsten steuerrechtlichen Gewinnermittlungsarten mit Wirkung ab VZ 2006 geändert. Der vorliegende Beitrag stellt die beiden Arten der Gewinnermittlung hinsichtlich der Totalerfolgsabgrenzung und der Periodisierung gegenüber und zeigt die steuerlichen Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf.

I. Steuerrechtliche Gewinnermittlung

Einer der wesentlichen Punkte der steuerrechtlichen Gewinnermittlung, der den Gesetzgeber immer wieder zu Gesetzesänderungen bewegt, besteht darin, dass auch negative Gewinne, also Verluste, ermittelt werden könnten. Unter dem Ziel der Verringerung missbräuchlicher Steuergestaltungen sind jüngst Änderungen der steuerlichen Gewinnermittlung vorgenommen worden, die jeweils zu einer Verlagerung des Verlustausweises in die Zukunft und damit zu einer früheren Steuerzahlung führen.

Ausgangspunkt der steuerrechtlichen Gewinnermittlung ist die Gewinndefinition in § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG. Allerdings hat der Gesetzgeber in dieser Definition mit dem „Betriebsvermögen” einen sehr missverständlichen Begriff verwendet. Gewinn ist nämlich nicht etwa die Su...

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Betriebsvermögensvergleich und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – Unterschiede und Gemeinsamkeiten

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