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Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Steuerberater-prüfung – wenn der Arbeitgeber Kosten übernimmt
I. Vorbemerkung
Hat jemand die beruflichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung erfüllt (siehe § 36 StBerG) oder zeichnet sich ab, dass er bald die gesetzlich vorgegebenen Zeiten für die Zulassung erfüllen wird, so kann er (mit amtlichem Vordruck!) den Antrag auf Teilnahme an der Steuerberaterprüfung stellen. Nach den Feststellungen in der Praxis haben die meisten der zugelassenen Prüflinge zuvor jedoch an einem Vorbereitungslehrgang teilgenommen, der von zahlreichen Institutionen (Studienwerk, Steuerfachschule, Verband, Verein, Kammer, Verlag u. Ä.) mit den verschiedensten Zeitspannen (länger als ein Jahr oder Kurslehrgänge täglich) angeboten wird. Die meisten der Teilnehmer an einem Vorbereitungslehrgang stehen in einem Arbeitsverhältnis zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe. In vielen Fällen ist der Steuerberater (Arbeitgeber) bereit, sich an den Vorbereitungskosten seines Arbeitnehmers zu beteiligen oder sie sogar ganz zu übernehmen. Dabei stellt sich die (oft übersehene!) Frage, wie die Kostenübernahme einkommen- bzw. lohnsteuerlich zu behandeln ist. Oder anders gefragt: Wie muss die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber (Steuer...