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FG München Urteil v. - 10 K 2199/04 EFG 2007 S. 510 Nr. 7

Gesetze: EStG § 14a Abs. 4

Kann ein Mitunternehmer-Ehegatte weichender Erbe sein?

Leitsatz

Die Steuerbegünstigung des § 14a Abs. 4 EStG greift auch dann ein, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Unternehmen von Ehegatten in der Rechtsform einer GbR betrieben wird und ein Mitunternehmer-Ehegatte aus seinem Sonderbetriebsvermögen ein zivilrechtlich in seinem Alleineigentum stehendes Grundstück entnimmt und damit den anderen Mitunternehmer-Ehegatten als weichenden Erben abfindet. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das entnommene Grundstück nach der Entnahme nicht mehr landwirtschaftlich für Zwecke des Betriebs genutzt wird.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 510 Nr. 7
KÖSDI 2007 S. 15539 Nr. 5
LAAAC-32322

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FG München, Urteil v. 25.10.2006 - 10 K 2199/04

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