Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Speisenlieferung mit gleichzeitiger Geschirrgestellung
Die Lieferung von Speisen durch einen Partyservice, bei der den Kunden zusammen mit der Speiselieferung leihweise auch Geschirr und Besteck zur Verfügung gestellt werden, unterliegt dem ermäßigten Steuersatz. Die Speiselieferung für sich betrachtet stellt eine vollwertige Leistung dar, die für den Kunden auch ohne Geschirrgestellung einen eigenen Wert hat. Die Gestellung von Geschirr und Besteck hat den Charakter einer bloßen Nebenleistung und gibt der Gesamtleistung nicht das Gepräge.