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BFH 26.06.2007 IV R 29/06, NWB direkt 51/2006 S. 5

Abgrenzung zwischen Fremd- und Eigenkapitalkonto

Ein Kredit, der zur Ablösung eines Darlehens aufgenommen wird, teilt notwendigerweise die ertragssteuerliche Qualifikation der erloschenen (Darlehens-) Schuld. Im Fall der Refinanzierung einer Entnahme – und damit einer nicht betrieblich veranlassten Aufwendung – kann der Zinsaufwand der Gesellschaft nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Die Abgrenzung zwischen Fremd- und Eigenkapitalkonto richtet sich nicht nach der Kontenbezeichnung, sondern danach, ob die Zu- und Abgänge auf dem Konto gesellschafts- oder schuldrechtlicher Natur sind. Indizien für ein Eigenkapitalkonto sind die Verbuchung von Verlustanteilen des Gesellschafters bzw. von Entnahmen und Einlagen, während die Beschränkung von Gewinnentnahmemöglichkeiten für ein Darlehenskonto spricht. Selbst wenn auf einem Eigenka...

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